Anpassung Schallschutz Hockenheim: Planfeststellungsbeschluss aufgehoben

Datum: 21.05.2021

Kurzbeschreibung: 

In dem Verfahren zu dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts vom 27. Juli 2018 für das Vorhaben „Anpassung Schallschutz in Hockenheim“ hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf die Klage der Großen Kreisstadt Hockenheim den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.

Der VGH hat das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, neu über den Antrag der Großen Kreisstadt Hockenheim zu entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart aus dem Jahr 1981 um Auflagen zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen ist.

Das Urteil erging im Anschluss an die gestrige mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 5 S 2545/18).

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