Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren: Klagen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen auch in zweiter Instanz erfolglos

Datum: 13.08.2014

Kurzbeschreibung: 


In den am 12. August 2014 zusammen mündlich verhandelten Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Igersheim, Obersontheim und Wäschenbeuren (Klägerinnen) und dem Regierungspräsidium Stuttgart (Beklagter) wegen Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg den Beteiligten heute Nachmittag die Urteilsformeln bekannt gegeben. Danach werden die Berufungen der Klägerinnen gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Juli 2013 zurückgewiesen, jede Klägerin hat die Kosten ihres Berufungsverfahrens zu tragen und die Revision wird jeweils nicht zugelassen. Damit bleiben die Klagen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in diesen Gemeinden auch in zweiter Instanz erfolglos. Entscheidungsgründe hat der Senat nicht bekannt gegeben. Das vollständige Urteil mit Entscheidungsgründen wird den Beteiligten demnächst schriftlich zugestellt.

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (Az.: 9 S 1722/13, 9 S 1755/13 und 9 S 1923/13).

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