Stuttgart 21: Schriftliche Gründe der Entscheidungen des VGH vom 15.12.2011 über Klage und Eilantrag des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung Grundwassermanagement) liegen vor

Datum: 05.01.2012

Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auf eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) festgestellt, dass die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.

Mit gesondertem Beschluss vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2910/11) hat er zugleich im anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der vom BUND gegen den Bescheid vom 30.04.2010 erhobenen Klage wiederhergestellt (siehe zum Ganzen eingehend die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs vom Gerichtshofs Nr. 56 vom 16. Dezember 2011). Nunmehr liegen den Beteiligten die vollständigen schriftlichen Gründe zu beiden Entscheidungen vor.
Icon Download Beschluss vom 15.12.2011 Icon Download Urteil vom 15.12.2011

 

 

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