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Ministerium der Justiz und für Europa fördert Weiterbildungslehrgang zum psychosozialen Prozessbegleiter mit 75.000 €

Datum: 28.03.2017

Kurzbeschreibung: Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Instrument des Opferschutzes.“ - Wolf: „Es freut mich, dass wir die Ausbildung der angehenden psychosozialen Prozessbegleiter finanziell unterstützen können.“

Seit 1. Januar 2017 kann Kindern, Jugendlichen und in besonderen Fällen auch Erwachsenen, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat wurden, kostenfrei ein sogenannter psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Um eine professionelle Unterstützung der Opfer zu gewährleisten, hat das Ministerium der Justiz und für Europa Fördermittel in Höhe von 75.000 € für einen Weiterbildungslehrgang für 22 angehende psychosoziale Prozessbegleiter bewilligt. Bereits zuvor wurde ein entsprechender neunmonatiger Weiterbildungslehrgang durch das Justizministerium mit 70.000 € gefördert.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Der Opferschutz ist eine wichtige Daueraufgabe der Justiz. Gerade die Hauptverhandlung stellt für die Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten häufig eine sehr große Belastung dar. Deshalb müssen wir die Opfer in dieser schwierigen Situation professionell unterstützen. Dem dient die psychosoziale Prozessbegleitung, die damit ein ganz wichtiges Instrument des Opferschutzes ist“.

Guido Wolf weiter: „Die psychosoziale Prozessbegleitung muss in komplexen psychischen Belastungssituationen die jeweils richtige Unterstützung geben. Dafür bedarf es speziell geschulter Fachleute. Daher freut es mich, dass wir unsere fachlich exzellenten Partner bei der Ausbildung der angehenden psychosozialen Prozessbegleiter abermals finanziell unterstützen können.“

Durchgeführt wird die Weiterbildung als Kooperationsprojekt der Bewährungshilfe Stuttgart mit ihrer Tochtergesellschaft PräventSozial gGmbH in Kooperation mit dem renommierten Weiterbildungsinstitut „Recht Würde Helfen“ (RWH) und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Der geförderte Weiterbildungslehrgang soll von Oktober 2017 bis Juli 2018 stattfinden.

 

Hintergrundinformationen:

Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich nach der bundesgesetzlichen Legaldefinition um eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung.

Das 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG) sieht für Opfer von Straftaten einen Anspruch auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters vor. Das Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Weitere Informationen zur Ausbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter finden sich unter www.olgstuttgart.de unter der Rubrik „Service“ und dem Stichwort „psychosoziale Prozessbegleitung“.

 

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