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Tätigkeitsfelder im höheren Justizdienst

Finanzgerichtsbarkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart und Außensenaten in Freiburg rekrutiert seinen Nachwuchs überwiegend aus dem höheren Dienst der Justiz und der Finanzverwaltung. Aber auch berufserfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die außergewöhnlich gute Examina haben, über Zusatz­qualifikationen verfügen (z. B. Steuerberaterprüfung) und mehrere Jahre in renommierten Kanzleien steuerrechtsberatend tätig waren, können als Proberichter beim Finanzgericht eingestellt werden.

Auf Lebenszeit ernannte Beamtinnen und Beamte aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung können sich nach einigen Jahren der Berufserfahrung (in der Regel im Alter zwischen 35 und 40 Jahren) für 18 Monate an das Finanzgericht Baden-Württemberg abordnen lassen. Voraussetzung hierfür sind regelmäßig zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamina und gute Beurteilungen in der Finanzverwaltung. Für die Dauer der Abordnung werden die Beamtinnen und Beamten zu Richterinnen / Richtern kraft Auftrags ernannt. Nach erfolgreicher Abordnung können sich die Beamtinnen und Beamten auf eine ausgeschriebene Stelle als „Richter / Richterin am Finanzgericht" bewerben.

Auf Lebenszeit ernannte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus den anderen Gerichtsbarkeiten können sich ebenfalls zum Finanzgericht abordnen lassen, wenn sie über vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts verfügen. Idealerweise haben Sie vor Ihrem rechtswissenschaftlichen Studium schon eine Ausbildung für den gehobenen Finanzverwaltungsdienst erfolgreich absolviert und/oder während Ihrer richterlichen / staatsanwaltlichen Tätigkeit mit steuerrechtlichen Sachverhalten zu tun gehabt (z. B. in einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität).

 

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