Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag muss
bis zum 28. Juni 2024
dem Prüfungsamt vorliegen. Eine persönliche Abgabe ist an diesem Tag nur bis 17.00 Uhr möglich; ein Briefkasteneinwurf ist nicht möglich.
Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend!
Hier gelangen Sie zur elektronischen Anmeldung. Die elektronische Anmeldung ist bei einer Teilnahme an der Staatsprüfung nach § 37 Abs. 1 JAPrO 2019 nicht möglich.