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Fünf schwere Straftäter aus Baden-Württemberg werden nach Afghanistan abgeschoben

Datum: 30.08.2024

Kurzbeschreibung: Erste Abschiebung nach Afghanistan seit Juli 2021

Fünf schwere Straftäter aus Baden-Württemberg werden nach Afghanistan abgeschoben

Erste Abschiebung nach Afghanistan seit Juli 2021



Mit einer durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei werden aktuell in enger Abstimmung mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe fünf schwere Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben. 

 

Vorausgegangen waren sehr umfangreiche Vorarbeiten des Bundes zur Organisation des Abschiebungsfluges sowie des Sonderstabs Gefährliche Ausländer zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Vorbereitung der Einzelfälle. Vier der Personen wurden durch die Landespolizei .aus der Strafhaft der Abschiebung zugeführt. Eine weitere Person wurde vor der Abschiebung durch die Landespolizei festgenommen.

 

„Seit 2021 haben Ministerin Gentges und ich die Bundesregierung aufgefordert, Abschiebungen nach Afghanistan wieder zu ermöglichen. Es ist gut, dass wir heute eine Chartermaßnahme nach Afghanistan erfolgreich durchgeführt haben. Wir konnten heute fünf schwere Straftäter nach Afghanistan abschieben. Das ist ein Gewinn für die Sicherheit in unserem Land. Ich danke allen, die an der Maßnahme beteiligt waren, für ihren Einsatz“, erklärt Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL.

 

Unter den abgeschobenen Personen befindet sich ein verurteilter Straftäter, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hatte. Die Geschädigte war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Die Tat hatte tiefe Bestürzung in der Bevölkerung hervorgerufen.

 

Bei den weiteren abgeschobenen Personen handelt es sich um schwere Gewalttäter, die wegen versuchter Tötungsdelikte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, sowie einen verurteilten Mehrfach- und Intensivtäter, der über 160 Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

 

„Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Wichtig ist jetzt, dass die Anstrengungen der Bundesregierung nicht bei dieser einen Maßnahme aufhören. Der Bund muss weiterhin Abschiebungsmöglichkeiten nach Afghanistan gewährleisten und auch Abschiebungen nach Syrien ermöglichen. Das ist die klare Erwartung von uns und von den Menschen in unserem Land.“, ergänzt Lorek.

 

Die fünf Personen wurden aufgrund der von ihnen begangenen Straftaten von den Ausländerbehörden bereits ausgewiesen. Sie wurden für das gesamte Gebiet der Europäischen Union (Schengen-Gebiet) mit einem Einreiseverbot belegt.

 

Weitere Informationen zum Sonderstab Gefährliche Ausländer: 

Um die schnelle Aufenthaltsbeendigung von schweren Straftätern und von Personen, die Sicherheit des Landes gefährden, kümmert sich in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer. Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und für eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu sorgen. Dadurch soll auch die Kriminalitätsbelastung nachhaltig verringert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessert werden.

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