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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hält erste Unterrichtsstunde des Programms „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“

Datum: 24.05.2017

Kurzbeschreibung: Wolf: „Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Gleichheit von Mann und Frau sind die Grundlagen unserer Rechtsordnung. Wir erwarten von allen, die zu uns kommen, dass sie diese Werte kennen und respektieren. Daher wollen wir sie möglichst früh und eindeutig vermitteln.“

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Eine gelingende Integration setzt voraus, dass wir Flüchtlingen zeitnah nach ihrer Ankunft in Deutschland unsere Werte vermitteln und sie fit für unseren Rechtsstaat machen.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat am heutigen Mittwoch (24. Mai 2017) die erste Unterrichtseinheit des neu eingeführten Rechtsstaatsunterrichts für Flüchtlinge in Baden-Württemberg erteilt. Gemeinsam mit der Präsidentin des Landgerichts Hechingen, Luitgard Wiggenhauser, gab Minister Wolf damit den Startschuss für das Programm „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“. Die Auftaktveranstaltung fand in der Erstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen statt, wo die Dozenten und Teilnehmer von Regierungspräsident Klaus Tappeser begrüßt wurden.

Minister Wolf sagte: „Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Gleichheit von Mann und Frau sind die Grundlagen unserer Rechtsordnung. Wir erwarten von allen, die zu uns kommen, dass sie diese Werte kennen und respektieren. Daher wollen wir sie möglichst früh und eindeutig vermitteln.“

Das Programm „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“ wird vom Ministerium der Justiz und für Europa geleitet und finanziert. Für das Programm hat der Landtag für das Jahr 2017 auf Initiative der CDU- Landtagsfraktion 100.000 EUR bereitgestellt. Das Programm geht auf eine Initiative des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. zurück. Mehr als 300 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Land haben sich beim Justizministerium für diese freiwillige Dozententätigkeit gemeldet. Minister Wolf hierzu: „Die große Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit wirft ein Licht darauf, wie engagiert und verantwortungsbewusst in der baden-württembergischen Justiz gearbeitet wird.“

An allen 17 Landgerichten des Landes steht für das Programm ein Dozentenpool bereit. Die dort angemeldeten Richter und Staatsanwälte erteilen den Rechtsstaatsunterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Volkshochschulen des jeweiligen Landgerichtsbezirks. Guido Wolf: „Die dezentrale Struktur des Rechtsstaatsunterrichts macht unsere Justizbehörden, Richter und Staatsanwälte greifbar und schafft damit Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen Institutionen vor Ort. Zugleich hilft uns die räumliche Nähe, maßgeschneiderte Lösungen für konkrete organisatorische Herausforderungen zu finden.“

Minister Wolf bedankte sich bei Regierungspräsident Klaus Tappeser stellvertretend für alle Regierungspräsidien im Land, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen die organisatorischen Voraussetzungen für den Rechtsstaatsunterricht vorhalten. Außerdem würdigte er die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg.

Regierungspräsident Klaus Tappeser sagte: „Eine gelingende Integration setzt voraus, dass wir Flüchtlingen zeitnah nach ihrer Ankunft in Deutschland unsere Werte vermitteln und sie fit für unseren Rechtsstaat machen. Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen bieten hierfür einen geeigneten Rahmen. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir in Sigmaringen gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Landgericht Hechingen den Auftakt des neuen Rechtsstaatsunterrichts für Flüchtlinge machen konnten“.

Hintergrundinformationen:

Der Rechtsstaatsunterricht in Baden-Württemberg wird sowohl Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind, als auch Menschen in der vorläufigen Unterbringung sowie in der Anschlussunterbringung angeboten. Er umfasst vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Im Bereich der vom Land organisierten Erstaufnahme von Flüchtlingen stellen die Regierungspräsidien die Teilnehmergruppen zusammen und halten in den Erstaufnahmeeinrichtungen geeignete Unterrichtsräume sowie Präsentationstechnik bereit. Die Durchführung der Rechtskundeseminare für Flüchtlinge und Asylbewerber, die von den Gemeinden untergebracht sind, haben die Volkshochschulen übernommen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, und der Verbandsdirektor des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg, Dr. Hermann Huba, am 26. April 2017 unterzeichnet.

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