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Amtsnotariat

Notare sind in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Erstellung und Beurkundung von Verträgen auf den Gebieten des Sachen-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie die Beglaubigung von Unterschriften. Darüber hinaus bieten Notare auch kleinen und mittelständischen Unternehmen – schon im Zusammen­hang mit der Existenzgründung – eine umfassende rechtliche Beratung „aus einer Hand“.

Für qualifizierte Juristinnen und Juristen, die sich für die notariellen Tätigkeitsfelder (insbesondere das Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie das Erb- und Familienrecht) interessieren, besteht bis Ende 2017 die Möglichkeit, als Richterin oder Richter auf Probe bei einem Notariat tätig zu werden. Assessoren als Notarvertreter erhalten Dienstbezüge, Beihilfe- und Versorgungsberechtigung wie ein Richter. Zusätzlich können Notarvertreter die den Notaren zustehenden Gebührenanteile nach dem Landes­justizkostengesetz erhalten.

Zum 1. Januar 2018 werden die staatlichen Notariate aufgelöst und die notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg von nicht beamteten Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung wahrgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt im Notariat beschäftigten Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamten werden in anderen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften eingesetzt. Für Assessorinnen und Assessoren im höheren Justizdienst bedeutet dies ab 2018 eine Verwendung als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit eines bevorzugten Wechsels auf freiwerdende Notarstellen.

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